Arbeiten in Österreich
Faire Vermittlung: Warum Bewerber:innen keine Gebühr zahlen
Dieser Text ist keine Rechtsauskunft.
Bewerber:innen zahlen nie eine Gebühr. Nicht für die Registrierung, nicht für ein Gespräch, nicht für die Vermittlung, nicht für die Reisevorbereitung. Die Kosten trägt das Unternehmen.
In Österreich steht der Grundsatz in § 5 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes: Arbeitsvermittlung ist für Arbeitsuchende unentgeltlich. Enge Ausnahmen gelten für Künstler:innen und Sportler:innen. Für die Berufe, die wir begleiten, gibt es diese Ausnahme nicht. Wer Geld im Namen von Afrika-Consult verlangt, handelt nicht für uns.
Bitte melden Sie das an info@afrika-consult.com oder per WhatsApp unter +43 699 183 082 72. Schreiben Sie, wer gefragt hat, über welchen Kanal, und ob schon Geld geflossen ist. Wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.
Faire Vermittlung heißt auch etwas über Daten. Ihr Lebenslauf wird nur mit Einwilligung verarbeitet, nicht öffentlich abgelegt, und bis zur Vermittlung plus höchstens 6 Monate aufbewahrt. Eine frühere Löschung können Sie jederzeit verlangen. Eine Weitergabe an einen benannten Partner-Arbeitgeber braucht eine zweite Einwilligung.
Und sie heißt etwas über den Weg. Lizenzierte Partner in Kenia sind bei der National Employment Authority registriert. Lizenzierte Partner in Österreich übernehmen die Vermittlung, solange unser eigenes Gewerbe nicht eingetragen ist. Wir sagen das offen, statt so zu tun, als läge die Berechtigung schon vor.
Die Internationale Arbeitsorganisation beschreibt faire Anwerbung in ihrer eigenen Arbeit. Ein Einstieg ist ilo.org. Wir übernehmen ihre Texte hier nicht.
Wenn Sie einen Weg nach Österreich suchen: Profil senden. Wenn Sie einstellen: die Kosten liegen bei Ihnen, und die Checkliste sagt, womit Sie rechnen.
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