Es gibt keine veröffentlichten Festpreise. Die Honorare sind transparent und gestaffelt. Kosten entstehen erst, wenn eine Suchvereinbarung unterzeichnet ist.
Durchlaufende Kosten – Übersetzungen, Prüfungen, Behördengebühren – werden zum Selbstkostenpreis und einzeln ausgewiesen abgerechnet.
Bewerber:innen zahlen nie eine Gebühr. Die Kosten trägt das Unternehmen.
Typischerweise 6–9 Monate von der Suchvereinbarung bis zum Start. Das ist eine Orientierung aus dem üblichen Ablauf, keine Zusage und kein garantierter Termin.
Deutsch B1 ist das Minimum, B2 ist bevorzugt. Wir verwenden diese Formulierung durchgehend. Profile unter B1 geben wir nicht weiter.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist der österreichische Aufenthaltstitel für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Es gibt mehrere Wege, zum Beispiel Mangelberufe oder sonstige Schlüsselkräfte. Kriterien, Punktsystem und die jährliche Mangelberufsliste veröffentlicht die Republik Österreich auf migration.gv.at.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsauskunft. Ob ein Titel erteilt wird, entscheidet die zuständige Behörde. Wenn Sie anwaltliche Vertretung brauchen, läuft sie über eine Partnerkanzlei, nicht über uns.
Eine schriftliche Regelung für den Fall, dass eine Einstellung nicht zustande kommt oder früh endet, liegt noch nicht fest. Bis dahin gilt nur, was in der einzelnen Suchvereinbarung steht. Wir erfinden hier keine Ersatz- oder Erstattungsregel.
Nein. Nicht für die Registrierung, nicht für die Vermittlung, nicht für irgendetwas. Wer in unserem Namen Geld verlangt, ist nicht von uns beauftragt. Melden Sie das an info@afrika-consult.com.
In Österreich ist Arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende nach § 5 Arbeitsmarktförderungsgesetz unentgeltlich, mit engen Ausnahmen für Künstler:innen und Sportler:innen. Unsere Regel ist eindeutig: Bewerber:innen zahlen nie.
Der Schwerpunkt liegt auf Gastronomie und Hotellerie sowie auf Elektrotechnik und Mechatronik. Pflege- und Gesundheitsberufe sind kein Schwerpunkt. Sie kommen nur auf Anfrage und nur über lizenzierte Partner in Betracht, im Einklang mit dem WHO-Kodex zur Anwerbung von Gesundheitspersonal.
Deutsch B1 ist das Minimum, B2 ist bevorzugt. Ohne B1 können wir Ihr Profil nicht an Arbeitgeber weitergeben.
Typischerweise 6–9 Monate von der Suchvereinbarung mit einem Arbeitgeber bis zum Start. Für Sie persönlich kann es kürzer oder länger sein. Einen festen Termin sagen wir nicht zu.
Wir verarbeiten Lebenslauf und Profil nur mit Ihrer Einwilligung, zum Zweck der Vermittlung in Kooperation mit lizenzierten Partnern. Eine Weitergabe an benannte Partner-Arbeitgeber erfolgt nur, wenn Sie dem zusätzlich zustimmen.
Wir bewahren die Unterlagen bis zur Vermittlung und bis zu 6 Monate danach auf und löschen sie dann. Eine frühere Löschung können Sie jederzeit an info@afrika-consult.com verlangen. Die Datei wird nicht unter einer öffentlichen Adresse abgelegt.
migration.gv.at – offizielle Information der Republik Österreich zur Rot-Weiß-Rot-Karte.